1. Begriffsbestimmungen und Konzeptionen des Umweltmanagements
In der betriebswirtschaftlichen Literatur finden sich sehr unterschiedliche Bezeichnungen wie ökologieorientierte Unternehmensführung, ökologisch bewusste Unternehmensführung, betriebswirtschaftliche Umweltpolitik, offensives Umweltmanagement oder Ökomanagement.
Mit dem Begriff einer ökologisch bewussten Unternehmensführung verbindet man die gezielte Erfassung und Verminderung ökologischer Belastungen und Risiken in allen Tätigkeitsbereichen der Unternehmung und über alle Stufen des ökologischen Produktlebenszyklus hinweg. Die einzelnen Phasen reichen von der Rohstoffgewinnung ganz am Anfang, über die Produktion, die Distribution, den Konsum bis zur Entsorgung der Produktrückstände am Ende des “Produktlebens”. Diese Definition bringt zum Ausdruck, dass es um eine gezielte Erfassung und Verminderung von Umweltbelastungen geht und dass diese in allen Tätigkeitsbereichen der Unternehmung sowie über alle Stufen des ökologischen Produktlebenszyklus hinweg anfallen können.
Das Umweltmanagement berücksichtigt bei der Planung, Durchsetzung und Kontrolle der Unternehmensaktivitäten in allen Bereichen Umweltschutzziele zur Verminderung und Vermeidung der Umweltbelastungen und zur langfristigen Sicherung der Unternehmensziele.
Diese Definition nimmt Bezug auf die Stufen der Entscheidungsfindung und -durchsetzung im Unternehmen (Planung, Durchsetzung und Kontrolle), betont die Querschnittsfunktion des Umweltmanagements (alle Bereiche) und präzisiert darüber hinaus auch den Zweck, der in der langfristigen Sicherung der Unternehmensziele besteht.
Nach der Internationalen Normenvereinigung ISO (International Standards Organization) umfasst Umweltmanagement als Teil der gesamten Managementfunktion alle Bereiche einschließlich Planung, die zur Entwicklung, Umsetzung, Realisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik des Unternehmens erforderlich sind. Im Rahmen dieses Umweltmanagementverständnisses wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen integralen Bestandteil der allgemeinen Managementaufgabe handelt, und es wird ein direkter Bezug zur Entwicklung und Umsetzung der unternehmerischen Umweltpolitik hergestellt. Umweltmanagement ist hierbei sowohl Ausdruck als auch Instrument der Umweltpolitik eines Unternehmens.
Gemäss EMAS-Verordnung (Environmental Management and Audit System) der EU umfasst das Umweltmanagement folgende Elemente: Umweltpolitik, Umweltziele, Umweltprogramm, Umweltmanagementsystem, Umweltbetriebsprüfung (Umwelt-Audit) sowie Umwelterklärung.
2. Umweltprüfung durch betriebliche Umweltbeauftragte
Nach der EMAS-Verordnung ist diesem Zyklus eine Umweltprüfung im Sinne einer umfassenden Bestandsaufnahme aller umweltrelevanten Auswirkungen und Maßnahmen an einem Standort voranzustellen und er ist mit einer Prüfung und Gültigkeitserklärung durch einen neutralen, zugelassenen Umweltgutachter abzuschließen. Die EU will mit diesem System Industrie und Gewerbe dazu veranlassen, die bestehenden Instrumente und Praktiken eines gezielten Umweltmanagements einzusetzen und zu seiner Verbreitung beitragen. Sie erweist sich dabei in vielerlei Hinsicht als ausgesprochen innovativ. Drei Besonderheiten der Verordnung sollen betont werden:
(a) Es wird erstmalig ein umfassend konzipiertes, systematisches Umweltmanagementsystem für die Unternehmensführung vorgelegt und zugleich rechtlich normiert.
(b) Eine neue Berufskategorie “Zugelassener Umweltgutachter” wird geschaffen, die analog der Aufgabe des Revisors im finanzwirtschaftlichen Bereich, eine Kontroll- und Treuhänderfunktion im Umweltbereich übernehmen soll.
(c) Der Einsatz eines für interne Zwecke entwickelten Managementsystems wird auf neuartige Weise mit Elementen einer externen Kontrolle verknüpft und damit zu einem Instrument staatlich und öffentlich überwachter Selbstkontrolle der Unternehmen gemacht.
3. Konstitutive Bestandteile eines Umweltmanagementbegriffs
3.1 Managementaufgabe
Wirksamer Umweltschutz erfordert mehr als nur moderne Technologien, sondern ebenso ein wirksames Umweltmanagement.
3.2 Selbststeuerung
An Stelle von ordnungsrechtlichen Regulierungen in Form von Geboten und Verboten sowie Grenzwerten tritt ein marktwirtschaftlicher Anreiz, um Unternehmen dazu zu veranlassen, Umweltverantwortung in stärkerem Maße eigenverantwortlich und selbstgesteuert wahrzunehmen. Umweltleistung wird hierdurch als Wettbewerbsinstrument einsetzbar.
3.3 Mehrdimensionaler Zielbezug
Zum ersten sind ökologisch relevante Zusammenhänge auf zwei unterschiedlichen Betrachtungsebenen zu erfassen, einer stofflich-energetischen und einer sozioökonomischen. Zum zweiten sieht sich das Unternehmen in ökologischer Dimension immer mit Forderungen sehr unterschiedlicher Anspruchsgruppen konfrontiert, für die jeweils andere Probleme im Vordergrund stehen. Zum dritten ist das Unternehmen im ökologischen Kontext dem Einfluss sehr unterschiedlich gearteter Lenkungssysteme unterworfen, die von den Anspruchsgruppen zur Durchsetzung ihrer Forderungen eingesetzt werden.
3.4 Funktionsübergreifender Charakter
Erfolgreiches Umweltmanagement erfordert Anpassungen in allen Funktionsbereichen der Unternehmung und hat damit eine Querschnittsfunktion wie das Innovations- und Qualitätsmanagement.
3.5 Unternehmensübergreifender Charakter
Ökologische Probleme reichen über die Grenzen, Verantwortlichkeiten und Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Unternehmung hinaus und verlangen einen Einbezug der Gebrauchs-, Verwertungs- und Entsorgungsphasen der Produkte.
3.6 Prozess kontinuierlicher Verbesserung
Programme zur Verwirklichung der Umweltziele umfassen konkret eine Verpflichtung zu einer angemessenen, kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.
4. Grundlegende Wandlungen der Umweltschutzfunktion im Unternehmen
Aus diesen Entwicklungen wird deutlich, dass sich die Auffassung und das Verständnis der Umweltschutzfunktion im Unternehmen rasch wandeln. Mit den sich ändernden externen Anforderungen an die Umweltleistung der Unternehmen geht gleichzeitig eine Ausweitung und Aufwertung dieser Funktion einher, die in der Unternehmenspraxis zu tiefgreifenden Veränderungen führt. Der technische Umweltschutz wird dabei zu einem eigentlichen Umweltmanagement ausgebaut. Eine umfassende Ausbildung zum/zur betrieblichen Umweltbeauftragten bietet das WIFI Steiermark.
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