Die wichtigsten Antworten rund um Giftbezug, der Giftbezugslizenz und Giftbeauftragte im Überblick.
Was versteht man unter Giftbezug und wer ist der Giftbeauftragte?
Jedes Unternehmen, das Gifte gemäß § 35 Chemikaliengesetz bezieht, benötigt eine Giftbezugsbescheinigung und muss in dieser den Giftbeauftragten namhaft machen. Das ist jene Person in einem Betrieb (auch Landwirtschaft), die Gifte beziehen und verwenden kann. Außerdem ist der Giftbeauftragte für die betriebliche Umsetzung der REACH-Verordnung zuständig.
Nähere Informationen dazu am Unternehmensservice-Portal des Bundeskanzleramts.
Welche Ausbildung benötigt man als Giftbeauftragter?
Die Qualifikationen, die dafür erforderlich sind, sind im § 4 bzw. Anhang 4 der Giftverordnung festgelegt und können auch durch eine Ausbildung wie jene am WIFI Steiermark (24-stündige Ausbildung für die Erlangung der Giftbezugslizenz) erworben werden.
Wie oft muss der Giftbeauftragte seine Ausbildung auffrischen?
Wenn die Ausbildung des Vollzugsorgans älter als 4 Jahre ist, muss sie lt. BGBl. 229 vom 18. August 2016 § 4 aufgefrischt werden (etwa mit einem Auffrischungskurs für die Giftbezugslizenz am WIFI Steiermark).
Wie umfangreich ist die Auffrischung?
Diese dauert am WIFI Steiermark 8 Stunden und enthält u.a. Informationen zu der rechtlich korrekten Anwendung der Gifte, relevanten Vorschriften, häufigen Fehlern im Umgang mit Giften etc.
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