Personalverrechnung. Kleine Fehler – teure Folgen. Gesetzliche Änderungen ab 1. Juli!

Auch kleine Irrtümer oder ein Computerfehler in der Personalverrechnung haben horrende Auswirkungen – Geschäftsführer und Unternehmen werden persönlich abgestraft und die Strafen sind empfindlich hoch. Es ist daher ein Muss, sich als Personalverrechner/ín genauestens auszukennen und sein Know-how ständig am aktuellsten Stand zu halten, um ein solches Szenario zu vermeiden. Das „Blitz Update Personalverrechnung“ am WIFI Steiermark  garantiert einen blitzartig schnellen Wissenstransfer über die gesetzlichen Änderungen, die mit 1. Juli in Kraft treten.

Hochrangige Finanzprüfer als WIFI-Trainer

Konkret sind die Vortragenden in den „WIFI Blitz-Updates“ die GPLA-Prüfer des Finanzamts und die kennen sich wirklich aus. Immerhin ist es ihr täglicher Job, die lohnabhängigen Abgaben der Unternehmen zu prüfen und den Firmen gegebenenfalls Nachforderungen des Finanzamtes und der Gebietskrankenkasse zu bescheiden… In den WIFI kommen die tiefsten Fettnäpfchen und die häufigsten Fehlerquellen genauso zur Sprache wie die aktuellsten OGH-Urteile mit der neuesten Judikatur. Und natürlich blitzen alle gesetzlichen Neuerungen für die Personalverrechnung, die mit 1. Juli in Kraft treten, auf.

Manfred Ausperger ist GPLA-Prüfer bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse und damit ein wertvoller Gesprächspartner für alle, die beruflich mit Personalverrechnung zu tun haben. Gemeinsam mit den GPLA-Prüfer-Kollegen Hubert Paier und Alois Hofer tourt er für die WIFI-Blitz-Updates durch die Steiermark.

Seit vielen Jahrzehnten gefragt

Gottfried Riedl war in der Graz-Köflacher Bahn für die Personalverrechnung von rund 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig. Seit 1989 ist er in Pension, hält sich mit den alljährlichen WIFI-Seminaren aber weiterhin auf dem Laufenden. „Eines Tages – wir hatten eine Finanzprüfung im Unternehmen – kam ein GPLA-Prüfer, der neben seinem Job auch diese WIFI-Seminare leitete“, erinnert er sich und meint: „Das war mein erster Kontakt damit und ich erkannte die Vorteile blitzartig schnell. Als Aktiver MUSS man dieses Fortbildungsangebot ja nutzen.“

Das tritt ab 1. Juli mit dem neuen Regierungsprogramm unter anderem in Kraft:

  • Die Neureglung der Überprüfung von Scheinselbstständigkeiten und die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit für Neueinsteiger.
  • Die Erhöhung des AUVA-Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe.
  • Eine antraglose Erstattung der SV-Beiträge bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage bei mehreren Dienstverhältnisse.

Verschoben!

Die meisten PV-Insider rechneten damit, dass die größte Umstellung, seit das ASVG besteht, bereits 2018 in Kraft treten würde. Es sollte die geltenden Melde- und Abrechnungsbestimmungen mit der GKK völlig neu regeln. Manfred Ausperger: „Voraussichtlich tritt diese Änderungen aber erst mit 1. 1. 2019 in Kraft, dann allerdings dürfte kein Stein auf dem anderen bleiben.“ Den ersten Ausblick darauf gibt es dann in den aktuellen WIFI-Seminaren „Neuerungen und Highlights über in einigen Monaten.

Fotos: WIFI Steiermark, Fotolia/Jan Kobben (1)

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