Wichtige Änderungen in der Personalverrechnung ab 1. Juli

Auch kleine Irrtümer oder ein Computerfehler in der Personalverrechnung haben horrende Auswirkungen – Geschäftsführer und Unternehmen werden persönlich abgestraft und die Strafen sind empfindlich hoch. Es ist daher ein Muss, sich als Personalverrechner/ín genauestens auszukennen und sein Know-how ständig am aktuellsten Stand zu halten, um ein solches Szenario zu vermeiden. Das „Blitz Update Personalverrechnung“ am WIFI Steiermark  garantiert einen blitzartig schnellen Wissenstransfer über die gesetzlichen Änderungen, die mit 1. Juli in Kraft treten.

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Wie man teure Strafen für das Unternehmen verhindert und was man als Arbeitgeber wissen sollte, erläutern hochrangige Finanzprüfer im WIFI-Seminar „Blitz-Update Personalverrechnung“.

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Manfred Ausperger ist GPLA-Prüfer bei der Steiermärkischen GKK und tourt für die WIFI-Blitz-Updates durch die Steiermark. Der Experte über die weitreichendsten Änderungen:

  • Ab Juli 2017 kann eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden (geförderte Teilzeitlösungen nach langen Krankenständen).
  • Neue Möglichkeit: Steuerfreie Aushilfskräfte – maximal 18 Tage im Jahr, keine Einkommenssteuerpflicht für Dienstnehmer (auch wenn daneben ein vollversichertes Dienstverhältnis besteht), keine Lohnnebenkosten für Dienstgeber
  •  Änderungen bei der Sonderzahlungsberechnung: Ein aktuelles OGH-Urteil klärt, wie die Höhe der Sonderzahlungen bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes innerhalb eines Kalenderjahres (zB von Teilzeit auf Vollzeit) zu ermitteln ist. Bezugsgröße ist demnach das tatsächlich verdiente Entgelt.[1]
  • Bei der geringfügigen Beschäftigung ist die Tagesgrenze weggefallen,
  • Ab Juli 2017 soll der Beschäftigungsbonus beschlossen werden. Hierbei können sich Firmen die halben Lohnnebenkosten für neu eingestellte Mitarbeiter erstatten lassen.
  • Beim ab 1.4. 2017 möglichen Papamonat ist der Dienstnehmer an- und abzumelden.
  • Das Finanzamt führt ab Juli 2017 die Arbeitnehmerveranlagung auch ohne Antrag durch.
  • Für Aushilfen gibt es ab 2018 auch eine besondere Regelung in der Sozialversicherung.

Ab 2019 wird das Meldesystem mit der GKK völlig neu geregelt. Der Testbetrieb beginnt bereits 2018!

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[1] Vgl. https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/OGH-Urteil-zur-Aliquotierung-der-Sonderzahlungen-bei-Aend.html

Titelbild: ©Bounlow-pic – fotolia.com
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2 Gedanken zu “Wichtige Änderungen in der Personalverrechnung ab 1. Juli

  1. Hallo zusammen,
    ich arbeite in der Personalabteilung eines großen Unternehmens. Für meinen Job ist es sehr wichtig auf dem neusten Stand des Gesetztes zu sein. Ich habe bereits von dem neuen Gesetzt in der Personalverrechnung gehört und möchte mich nun im Detail mit den Neuerungen beschäftigen. Bisher wusste ich beispielsweise nicht, dass eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden kann.

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