“Respekt vor den Personalverrechner/innen!”

Irren in diesem Metier ist nicht menschlich, sondern unmenschlich teuer! Eines der wichtigsten Kapitel für Personalverrechner/innen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses“, schildert Mag. Lindbichler eine oft nicht unproblematische Fragestellung. „Handelt es sich dabei um eine einvernehmliche Lösung, eine Kündigung, eine Entlassung, einen Austritt, die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses … Betrifft es einen Arbeiter oder einen Angestellten, wie viele Dienstjahre liegen vor, spielen ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung eine Rolle, lag eine Karenz vor …“

Respekt vor den Personalverrechner/innen!

„Seien wir ehrlich“, meint der Experte, „die Masse kann eine Kündigung nicht von einer Entlassung unterscheiden, redet von ,einvernehmlichen Kündigungen‘, die es natürlich nicht gibt, weil es immer einvernehmliche Auflösung heißt, wenn das Wort ,einvernehmlich‘ im Spiel ist. Außerdem hat kaum jemand eine Ahnung von kollektivvertraglich vereinbarten Fristen, die wiederum je nach Dauer des Dienstverhältnisses variieren.“

Spannender Beruf

„All das muss die Personalverrechnung aber berücksichtigen – und das bitte fehlerfrei. Und das ist nur ein ganz kleiner Auszug aus den Details, mit denen sie tagtäglich zu tun hat – ein kleiner Einblick. Da bekommt man es schon mit Respekt gegenüber den engagierten Menschen zu tun, die sich da auskennen und die Verantwortung tragen – Personalverrechnung ist ein immens spannender Beruf!“

Der Jurist Mag. Georg Lindbichler ist selbstständiger Unternehmensberater und erfahrener Experte für Arbeits-, Unternehmens- und Bürgerliches Recht. Im Personalverrechner-Lehrgang und in der Personalverrechner-Akademie, die er gemeinsam mit Danja Illedits leitet, profitieren die TeilnehmerInnen nicht nur von seinem Wissen und seiner Erfahrung – sondern auch von seiner unnachahmlichen Art, wie er die Materie unterhaltsam und sehr praxisnah zu vermitteln versteht.

Von Kollektivvertrag zu Kollektivvertrag

„Die flexible Arbeitszeit ist auf dem Vormarsch, Zehn-Stunden-Tage sind derzeit in den meisten Fällen problemlos möglich. Für die Personalverrechnung ist dabei vor allem der Durchrechnungszeitraum interessant – was gilt als Überstunde, was bleibt im Rahmen des vorhandenen Durchrechnungszeitraums. Das kann nämlich von Kollektivvertrag zu Kollektivvertrag ganz schön unterschiedlich sein …“

Der WIFI-Personalverrechner-Lehrgang und – noch stärker – die WIFI-Personalverrechner-Akademie sind häufig von spannenden Diskussionen geprägt: „Bei den Kollektivverträgen geht es neben der Verrechnung auch ins arbeitsrechtliche Detail der Branchen, dazu kommen oft unterschiedliche Betriebsvereinbarungen“, berichtet Mag. Lindbichler. „PersonalverrechnerInnen haben eine große Verantwortung – schon kleine Fehler ziehen teure Folgen für das Unternehmen nach sich. Irren ist in dem Metier nicht menschlich, sondern unmenschlich teuer!“

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Fotos: WIFI Steiermark

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