Im Sommer an die Heizung denken

Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke knackt und die Sonne für angenehme Wärme sorgt, ist der beste Zeitpunkt, um an die Heizung zu denken. Warum? Weil ein neues Gesetz erfordert, dass Feuerungsanlagen regelmäßig inspiziert werden. Im Sommer sind dazu deutlich mehr Termine verfügbar, als kurz vor Beginn der Heizungssaison. Rauchfangkehrer und Installateure haben am WIFI Steiermark jetzt die Gelegenheit, die Qualifikation zum Inspektor zu erlangen.

Seit letztem Sommer gibt es in der Steiermark ein neues Feuerungsanlagengesetz. Dieses sieht strenge Restriktionen vor, wenn man seine Heizung nicht fachmännisch inspizieren lässt. „Diese Inspektionen sind zwar schon seit 2008 vorgeschrieben, die Kontrolle der Durchführung und die bei nicht Einhaltung zutreffenden Strafbestimmungen aber neu“, weiß WIFI-Trainer und Landesinnungsmeister der Rauchfangkehrer Christian Plesar. Der Strafrahmen geht bis hin zu mehreren tausend Euro. Neu ist außerdem die Heizungsdatenbank des Landes Steiermark, in der diese Inspektionen eingetragen werden müssen. WIFI-Experte Plesar beantwortet die wichtigsten Fragen zur Inspektion:

Welche Heizungen müssen inspiziert werden?

Feuerungsanlagen mit mehr als 20 kW, welche mit flüssigen, gasförmigen oder festen Brennstoffen betrieben werden

Wer ist für die Inspektion verantwortlich?

Der Verfügungsberechtigte. Als Mieter einer Wohnung ist das in der Regel der Vermieter, als Mieter eines Gebäudes allerdings meist der Mieter (Verfügungsberechtigte der Anlage). Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer fungiert lt. Feuerungsanlagengesetz als Überwachungsstelle und hat zu prüfen, ob die Inspektion durchgeführt wurde.

wifi steiermark, Energietechnik und Heizungstechnik
Nicht vergessen: Heizung regelmäßig inspizieren lassen!

Wer darf die Inspektion durchführen?

Ein geprüfter Inspektor, der beim Land Steiermark in der Datenbank eingetragen ist. Das WIFI Steiermark bietet mit dem 24-stündigen Lehrgang „Inspektion von Heizungsanlagen“ fachlich versierten Personen (z.B. Rauchfangkehrern und Installateuren) die Möglichkeit, als Inspektor zu agieren.

Welche Fristen sind zu beachten?

Je nach Anlage ist die Inspektion alle 3 bis 7 Jahre durchzuführen. Am besten bei ihrem Rauchfangkehrer (Überwachungsstelle) nachfragen.

Was wird überprüft?

Es geht dabei in erster Linie um Energiespar- und somit Klimaschutz-Potenziale: Wie könnte der Energieverbrauch der Heizung optimiert werden, wie die Schadstoffemissionen reduziert etc.? Eine konkrete Verpflichtung, dass diese Maßnahmen auch umgesetzt werden, gibt es dabei zwar nicht. Klimaschutzmaßnahmen lohnen sich aber auf lange Sicht gesehen nicht nur für die Umwelt, sondern führen auch zu deutlich geringeren Energiekosten für den Verbraucher.

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Am WIFI Steiermark erhalten Fachleute die passende Ausbildung, um Inspektionen durchzuführen.

Weiterbildungstipp für Experten

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Ausbildungen im Bereich Sanitär- und Heizungstechnik.

Fotos: © WIFI Steiermark,  Ingo Bartussek – Fotolia.com
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