Lohndumping – mir kann das nicht passieren?

Personalverrechnung: „Wir hatten Fälle, wo aus Unachtsamkeit 153 Euro Nachzahlung an 9 Arbeitnehmer anfielen – und 11.000 Euro Strafe dafür. “

Der Gesetzgeber will das Arbeitsrecht und die Ansprüche der Arbeitnehmer streng behandelt wissen“, so die Vortragende Dr. Ingrid Kuster eindringlich, „jedes Unternehmen muss intern Kompetenz aufbauen!“ Unser Tipp: Der WIFI “Arbeitsrecht-Tag”!

Dr. Ingrid Kuster ist die Leiterin des Rechtsservice an der Wirtschaftskammer Steiermark – wir luden sie zum Gespräch über ihren Vortrag „Arbeitszeitrecht – eine gefährliche Lohndumpingfalle“ am steirischen WIFI-„Arbeitsrecht-Tag“:

„Jede Unterentlohnung eines Mitarbeiters, einer Mitarbeiterin, gilt als Lohndumping und zieht im Falle einer GLPA-Prüfung horrende Strafen nach sich“, warnt Dr. Kuster, „das betrifft jede Unterentlohnung, auch wenn sie ohne Willentlichkeit und ohne Absicht entstanden ist. Wir hatten Fälle, in denen es um 153 Euro Nachzahlung an insgesamt neun Mitarbeiter ging. Der erste Strafantrag dafür belief sich auf sage und schreibe 18.000 Euro. Durch Einbringung eines Rechtsmittels wurde er auf 11.000 Euro herabgesetzt. Und das, obwohl der Fehler nachgewiesenermaßen durch einen kleinen Irrtum des Steuerberaters entstanden war.“

Mir kann das nicht passieren?

„Dr. Kuster schildert ein Beispiel: Nehmen wir den Fall einer ganz normalen 40-Stunden-Woche mit fixer Zeiteinteilung, der Mitarbeiter arbeitet also von Montag bis Freitag jeweils acht Stunden. Doch plötzlich werden es an einem Montag neun Stunden – macht nichts, denkt sich der Arbeitnehmer, dafür gehe ich am Freitag einfach eine Stunde früher. Oha!“

Gefährliche Situationen entstehen schnell …

„Niemand hat sich etwas gedacht, dabei ist hier bereits eine gefährliche Situation entstanden“, so Dr. Kuster: „Die Überstunde am Montag müsste nämlich mit einem Überstundenzuschlag belegt werden, es müssten also eineinhalb Stunden ausbezahlt werden. Minus der Stunde, die der Mitarbeiter am Freitag früher geht, bleibt eine halbe Stunde offen – und schon sitzt das Unternehmen in der Lohndumpingfalle. Der Mitarbeiter hat eine halbe Stunde zu wenig bezahlt bekommen.“

Strenger Gesetzgeber:

„Der Gesetzgeber will das Thema Arbeitsrecht streng behandelt wissen, um damit die Basis für einen gerechten Wettbewerb zu schaffen“, erklärt Dr. Kuster die Hintergründe, „das Ganze zielt nämlich auf Unternehmen ab, die vom EU-Ausland aus in Österreich tätig sind. Auch sie müssen die hierzulande geltenden Lohnvorschriften einhalten, wenn sie nicht gestraft werden wollen. Das trifft aber eben auch österreichische Unternehmen.“

“Beim Arbeitsrecht muss Bewusstsein im Unternehmen aufgebaut werden – viele Fehler können extern nicht verhindert werden!”

„Es ist daher von immenser Bedeutung, dass Unternehmen eine möglichst tiefgreifende Kompetenz in Sachen Arbeitsrecht aufbauen, um gefährliche Situationen möglichst zu erkennen und vermeiden zu können. Ein Beispiel wie das mit der fixen 40-Stunden-Woche kann extern nicht verhindert werden, da heißt es, im Unternehmen selbst aufzupassen!
Bei kleinen Betrieben wird sich der Chef/ die Chefin selbst schlau machen müssen, bei größeren sind es die Personalverantwortlichen oder die PersonalverrechnerInnen. Aber auch GeschäftsführerInnen sollten über das nötige Bewusstsein verfügen.“

Strafen müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

„Gestraft wird der/die handelsrechtliche GeschäftsführerIn, wobei die Strafe aus der eigenen Tasche beglichen werden muss“, warnt Dr. Kuster und macht damit auf eine weitere, gefährliche Situation aufmerksam: „Ersetzt das Unternehmen der/dem GeschäftsführerIn das Geld für die Strafe, ist in Folge dafür Lohnsteuer zu bezahlen. Das ist insgesamt eine ganz schwierige Rechtssituation mit äußerst unangenehmen Folgen.“

Es macht sich also im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt, sich schlau zu machen – und genau dafür ist der WIFI-„Arbeitsrecht-Tag“ konzipiert. Das WIFI freut sich auf Ihr Kommen! (Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Beitragsermäßigung ab zwei teilnehmenden Personen!)

Hier finden Sie weitere WIFI-Veranstaltungen zum Thema Arbeits- und Sozialrecht.

Der erste WIFI „Arbeitsrecht-Tag“ am 23. Oktober 2017 informiert kleine wie größere Unternehmen bzw. ihre Personalverantwortlichen und PersonalverrechnerInnen über die vielfältigen Fallen, welche die aktuelle Gesetzgebung beinhaltet – Fallen, die nur direkt intern im Unternehmen, aber nicht extern entschärft werden können:

  • A.o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl referiert über „Crowdwork“ in der digitalisierten Arbeitswelt und wie die geltende Rechtsordnung darauf anwendbar sein könnte.
  • Univ.-Prof. Fr. Karl Schrank nimmt sich der aktuellen Judikatur im Arbeitsrecht an und
  • Dr. Ingrid Kuster informiert über die aktuellen Erkenntnisse zum Thema „Arbeitszeitrecht – eine gefährliche Lohndumpingfalle“.

Fotos: WIFI Steiermark, ©Fotolia/alphaspirit (1)

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