Fahrradkuriere, Masseure, Gipskartontrockenbauer, Mitarbeiter/innen in Medien … Wer ist selbstständig und wer (freier) Dienstnehmer? Mit 1. Juli 2017 trat das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz in Kraft, was hat sich geändert? Wir haben Rechtsexperten Georg Königsberger gefragt.
Mehr dazu am 1. WIFI-Arbeitsrechtstag am 23. Oktober!
MMag. Georg Königsberger, Rechtsservice der Wirtschaftskammer Steiermark, hält am „1. WIFI-Arbeitsrechtstag“ am 23. Oktober einen Vortrag zum Thema „Entschärfung der Scheinselbstständigkeitsproblematik durch das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz?“
Umqualifizierungen sind für Betriebe jetzt weniger existenzbedrohend
Stellt eine GPLA-Prüfung fest, dass ein selbstständiger Auftragnehmer eigentlich ein (freier) Dienstnehmer ist, fielen durch die Umqualifizierung bisher sehr hohe Beitragsnachforderungen an. Das wurde entschärft:
Rechenbeispiel zum Einstimmen: Ein Fahrradkurier hat drei Jahre lang selbstständig Aufträge ausgeführt und dabei SVA-Beiträge von € 5.000.- pro Jahr bezahlt. Dann wird bei einer GPLA-Prüfung festgestellt, dass der Kurier den Kriterien einer Selbstständigkeit überhaupt nicht entspricht und der bisherige Auftraggeber muss € 13.000.- an Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen nachzahlen.
Bisher konnte der Kurier „seine“ € 5.000.- bei der SVA beheben – jetzt fließen die € 5.000.- in den Gesamtbetrag ein und das Unternehmen muss „nur“ noch € 8.000.- nachzahlen.
„In Zukunft kann man bereits VOR Tätigkeitsbeginn genauer hinschauen, SVA/SVB und GKK prüfen gemeinsam, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.“
Georg Königsberger erklärt: „Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als neuer Selbstständiger bzw. bei Anmeldung bestimmter freier Gewerbe ist nunmehr eine gemeinsame Vorabprüfung durch SVA/SVB und GKK durchzuführen. Außerdem wird es eine detaillierte Liste mit freien Gewerben geben, wo bisher vermehrt Probleme aufgetreten sind – zum Beispiel bei Fahrradkurieren, aber auch in Teilen der Baubranche … so kann man in Zukunft bereits VOR Tätigkeitsbeginn genau hinschauen.“
Mehr dazu am 1. WIFI-Arbeitsrechtstag am 23. Oktober!
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Hintergrundwissen: Was sind eigentlich die Kriterien einer echten Selbstständigkeit?
„Diese Kriterien bestehen nach wie vor und haben sich nicht geändert“, erläutert der Rechtsexperte:
• Echte Selbstständige bzw. Inhaber/innen von Freien Gewerben verfügen im Allgemeinen über einen eigenen Marktauftritt.
• Selbstständige können sich ihre Arbeitszeit selbst einteilen.
• Selbstständige können Aufträge ablehnen.
• Selbstständige können Arbeit an Dritte weiterreichen (Substitutionsrecht).
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Entschärfung der Scheinselbstständigkeitsproblematik durch das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz?
Fotos: WKO, © Fotolia.com/dbunn
Ein Gedanke zu “Selbstständig oder Dienstnehmer – Problem jetzt entschärft?”