GPLA-News: Größte Umstellung in der Lohnverrechnung seit Jahrzehnten!

Der Testbetrieb für Dienstgeber und Softwarehersteller zur größten Umstellung in der Lohnverrechnung seit Jahrzehnten – der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 2019 – beginnt 2018. Das Clearingsystem wird teilweise im Laufe des Jahres 2018 bereits eingesetzt. Machen Sie sich bei Ihrem Softwarehersteller schlau!

WIFI-Vortragsreihe „Aktuelles in der Personalverrechnung und GPLA 2017/18“ – steiermarkweit ab 7.11.!

„Es ist immens wichtig, vorab über die mBGM Bescheid zu wissen. Einerseits wird es notwendig sein, dass Sie interne Organisationsabläufe anpassen, andererseits haben Sie nur jetzt die Gelegenheit, Ihren Software-Anbieter auf Änderungen anzusprechen.“ – Manfred Ausperger.

Manfred Ausperger ist nicht nur GPLA-Prüfer bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, er schult auch die anderen GPLA-Prüfer und ist damit ein wertvoller Gesprächspartner für alle, die beruflich mit Personalverrechnung zu tun haben.

Lohndumping neu

Die aktuellsten Updates von Manfred Ausperger und Kollegen betreffen die Personalversicherung 2018 – da gibt es mehr Neues, als man glaubt! Auch die Highlights aus der Rechtsprechung und Prüfpraxis werden wieder spannend.

Zum Beispiel zum Thema „Lohndumping neu“:
 „Um eventuell bei einem Lohndumpingfall keine Strafe bezahlen zu müssen, ist eine Nachzahlung erforderlich“, so Manfred Ausperger. Aber wie rechne ich die Steuer, die Sozialversicherung und die Lohnnebenkosten richtig ab?“

Geringfügige Aushilfen – es bleibt spannend!

Die Abrechnung geringfügiger Aushilfen wird in der Sozialversicherung mit 1.1.2018 völlig neu gestaltet, es gibt auch neue Beitragsgruppen und gesonderte Meldevorgänge. Und: Der Dienstgeber darf die geringfügigen Aushilfen maximal 18 Tage im Jahr beschäftigen, wobei als geringfügige Aushilfe nur jemand gelten kann, der anderswo einen Vollzeitjob hat. Diese Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um die Beschäftigung von geringfügigen Aushilfen zu erleichtern.

Beitragsabzug für geringfügige Aushilfen durch den Dienstgeber

Bisher bekamen Geringfügige Brutto für Netto ausgezahlt, auch wenn sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse hatten. Die Beiträge zur Sozialversicherung musste der Dienstnehmer im Folgejahr nachzahlen.

Mit 1.1.2018 muss der Dienstnehmer dem Dienstgeber melden, wenn er mehrere Jobs hat, und der Dienstgeber führt die Beiträge ab. Der Dienstnehmer weiß also gleich, was ihm netto bleibt. Bei nur einem geringfügigen Job ändert sich nichts.

Weitere Neuerungen

  • Der Wohnbauförderungsbeitrag ist ab 2018 eine Landesabgabe. Dadurch sind pro Bundesland unterschiedliche SV-Beiträge möglich.
  • Mit 1.1.2018 gelten neue Werte in der SV, bei der Wohnraumbewertung und beim Dienstgeberbeitrag.
  • Das SV-Zuordnungsgesetz ist bereits ab 1.7.2017 in Kraft getreten. Es soll Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit schaffen.
  • Mit der letzten Nationalratssitzung wurde die Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten beschlossen. In manchen Bereichen bleiben jedoch die Unterschiede erhalten.

Manfred Ausperger: „Für alle, die mit der Personalverrechnung betraut sind, ist es unerlässlich, schon jetzt alle Änderungen zum 1.1.2018 zu erfahren und über die aktuelle Rechtsprechung Bescheid zu wissen. Sie vermeiden damit Fehler und sind jederzeit für eine GPLA gerüstet!“

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Beratung und Buchung auch via WIFI E-Mail oder unter Tel. 0316-602-1234

Fotos: WIFI Steiermark, © Fotolia.com / Nicola_Del_Mutolo

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