Arbeitsrecht aktuell: mit 2. Mai 2018 greift eine neue Nichtraucherschutzregelung!

Was tut sich 2018 im Arbeitsrecht? – Demnächst WIFI-Infoveranstaltungen in der ganzen Steiermark: „Neuerungen in der Personalverrechnung – Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“.

Die Rechtsexpertin Dr. Ingrid Kuster gibt Auskunft: Krankenstandsregelung der Arbeiter und Angestellten wird angepasst, spannend wird es beim Arbeitsnehmer-Schutz für Nichtraucher, der trotz der geplanten neuen Raucherregelung in der Gastronomie greift.

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Dr. Ingrid Kuster ist die Leiterin des Rechtsservice an der Wirtschaftskammer Steiermark und Vortragende am WIFI (zum Beispiel Seminar „Neuerungen in der Personalverrechnung: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht“).

Was kommt 2018 auf die Personalverrechner/innen zu?

  • Die Internatskosten für Lehrlinge während der Berufsschule werden ab 1.1.2018 vom Unternehmen getragen (Unterbringung und Verpflegung). Über Antrag bekommt der Betrieb die Kosten jedoch von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark in gleicher Höhe ersetzt.
  • Es kommen Änderungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und zum Lohndumpinggesetz.
  • Im Arbeitnehmerschutz treten Änderungen beim Mutterschutz in Kraft und
  • vieles mehr.

Neue Nichtraucherschutzregelung am 1.5.2018

Mit 2. Mai 2018 greift auch eine neue Nichtraucherschutzregelung im Arbeitsrecht, nach der ein Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass nichtrauchende Mitarbeiter/innen vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt werden. Sobald Nichtraucher/innen beschäftigt werden, ist laut Arbeitsgesetz das Rauchen in Arbeitsstätten dann verboten.

„Das ist die aktuelle Gesetzeslage“, so Dr. Kuster.

Es wird also interessant, wie dieses Gesetz gehandhabt werden wird, wenn die Nichtraucherregelung im Gastgewerbe am 1. Mai nicht wie geplant schlagend wird … Ob dann keine nichtrauchenden Mitarbeiter mehr beschäftigt werden können?

Fotos: WIFI Steiermark, Fotolia.com / Robert Kneschke

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