Beim Thema Lohn- und Sozialdumping gibt es immer jede Menge Fragen. Besonders wenn es um den Umgang mit der Finanzpolizei geht.
„60 Prozent aller unserer Einsätze in Bezug auf Lohn- und Sozialdumping sind aktuell auf Anzeigen zurückzuführen und wir kommen immer unangemeldet.“ – Wilfried Lehrer berichtet am WIFI Steiermark, wie die Kontrollen ablaufen …
Darf die Finanzpolizei das?
„Die am häufigste gestellte Frage, wenn es um die Möglichkeiten und Pflichten der Finanzpolizei Österreich geht, ist: ‚Dürfen die das?’ Dürfen die mein Grundstück betreten? Welche Dokumente muss ich herzeigen? Dürfen sie alles verlangen? Dürfen sie meine Geschäftsfelder stören? Und wie kann ich als Unternehmen im Fall der Fälle vernünftig mit einem Einsatz umgehen…?
Die Antwort darauf ist: Wir dürfen nicht alles, aber alles, was für die Kontrolle erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat der Finanzpolizei Österreich weitreichende Befugnisse gegeben, um Kontrollmaßnahmen durchzusetzen. Natürlich versuchen wir, dass der Betrieb nicht grundsätzlich gestört wird. Man kann aber auch keine Verkehrskontrolle während dem Fahren durchführen, dafür muss man schon kurz stehen bleiben.“ – Wilfried Lehner, Vortragender im WIFI-Praxisseminar Lohn- und Sozialdumping. – Es wird spannend!
Übrigens – wird der Finanzpolizei der Zutritt verwehrt, zieht das nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Mindeststrafe von € 2.500.- nach sich.

Lohn- und Sozialdumping – Achtung Kontrolle!
„Wir kommen immer unangemeldet und wir sind immer sehr gut vorbereitet. Wir wissen genau, wo und warum wir kommen und welche Personen angemeldet sein sollten. Dann überprüfen wir vor Ort, wie sich just in time – jetzt! – die Wirklichkeit darstellt“, erklärt Wilfried Lehner. „Je nach Art der Kontrolltätigkeit kommen wir in Uniform oder in Zivil, zu zweit oder mit vielen Leuten.
Auf Großbaustellen können bis zu 40 Mitarbeiter/innen zeitgleich zum Einsatz kommen. Sie glauben ja nicht, wie viele Leute sich plötzlich von einer Baustelle zu entfernen versuchen, wenn die Finanzpolizei anrückt. Stehen auch Sicherheitsthemen im Raum, führen wir die Kontrollen gemeinsam mit der Polizei durch.
Die Strafe für Lohndumping oder die damit verbundenen Formalbestimmungen wie Meldungen, Dokumentenvorlage etc. kann schon bei wenigen Dienstnehmern mehrere tausende Euro betragen.“
Im Visier der Finanzpolizei
„Mittlerweile sind rund 60 Prozent unserer Einsätze auf Anzeigen zurückzuführen“, so der Vortragende im WIFI-Praxisseminar Lohn- und Sozialdumping. „Der Rest sind eigenständige Schwerpunktsetzungen. Das derzeit quantitativ häufigste Problem bereitet uns Lohndumping ausländischer Firmen, die nach Österreich hereinarbeiten. Das ist ein wettbewerbsverzerrendes Moment, das der Wirtschaft schadet. Auch besondere, organisierte Formen des Abgabenbetrugs nehmen zu. Ich denke da an den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung und absichtlichen Betrug.“
Ausländische Leistungen eingekauft – alles legal?
„Es kommt aber natürlich auch vor, dass uns ein ansonsten unauffälliges Unternehmen ins Blickfeld gerät. Man hat zum Beispiel übersehen, dass ein Mitarbeiter aus einem Drittstaat vergessen hat, seine arbeitsrechtliche Bewilligung zu verlängern. Das ist eine Formalerfordernis für den österreichischen Arbeitsmarkt und ein Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz“, so der Spitzenexperte.
Falscher Kollektivvertrag?
„Die Finanzpolizei überprüft natürlich auch die Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer/innen. Da ist Lohn- und Sozialdumping aber die rare Ausnahme. Meiner Erfahrung nach entstehen solche Fälle meist durch eine falsche Zuordnung des Kollektivvertrags und falsche Gesetzesauslegung. Das ist ein Randthemen – aber durchaus mit Gefährdungspotenzial!“
Heißes Eisen für Private und Unternehmen
„Was hat man eingekauft“, fragt Lehner. „Hat man eine Arbeitsleistung auf Stundenbasis eingekauft? Oder zum Beispiel einen kompletten Dachstuhl, wo jemand kommt und ihn montiert. Es ist wichtig zu erkennen, welche Risken sich für einen österreichischen Auftraggeber, ein österreichisches Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen ergeben können. Je nachdem, in welcher Art und Weise man den Auftrag vergibt. Da kommen Fragen von der Sicherheit bis zu möglichen Haftungen auf. Die Frage lautet, welche Strafbestimmungen können hier zum Beispiel auch einen Generalunternehmer treffen …“
Sie haben weitere Fragen und sind auf das WIFI-Praxisseminar Lohn- und Sozialdumping mit dem Leiter der Finanzpolizei Österreich gespannt?
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Fotos: Finanzpolizei Österreich