Kosmetik-Herstellung – gesetzlich alles im grünen Bereich?

Seit Oktober 2017 ist die Kosmetik-Herstellung ein freies Gewerbe. Das heißt aber nicht, dass keine gesetzlichen Bestimmungen gelten – im Gegenteil! Wenn die Produkte den gesetzlichen Auflagen nicht entsprechen, kann dies von einer Verwarnung bis zur existenzgefährdenden Strafe für einen kleinen Betrieb führen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dafür schützt aber das Wissen aus dem neuen WIFI-Diplomlehrgang „Kosmetik-Herstellung“

„Stellen Sie sich vor, Sie haben liebevoll Cremes für den Weihnachtsmarkt hergestellt. Und dann sagt Ihnen der Kontrolleur, dass die Ware nicht gesetzeskonform ist und sie packen alles wieder ein. Das kann Ihnen mit dem neuen Lehrgang nicht passieren!“ – Ingrid Karner.

Kosmetikherstellung WIFI Steiermark
Ingrid Karner ist Inhaberin der Firma „Aromainfo.at“ und Expertin in Sachen ätherische Öle und fette Öle. Sie lebt für ihren Beruf: „Er macht mit so viel Spaß! Ich kann immer mit schönen Materialien in einer duftenden Umgebung arbeiten und Menschen zum Genießen einladen.“

Europäische Kosmetik-Verordnung

„Was ich vortrage, produziere ich auch“, sagt Ingrid Karner. Sie berichtet, dass sie ihre Produkte selbstverständlich auch für die eigene Kosmetik und Körperpflege einsetzt. „Ich unterrichte auch Ärzte in Aromakunde und kenne mich mit den Rohstoffen sehr gut aus. Aus meiner Sicht ist es unmöglich, sich selbstständig das umfangreiche Wissen aus der europäischen Kosmetikverordnung für die Kosmetikproduktion anzueignen.

Ob Creme, Seife oder Lippenpflegestift – für jedes kosmetische Produkt, das Sie verkaufen, benötigen Sie ein autorisiertes Gutachten mit einer korrekten Produktinformationsdatei. Samt Sicherheitsbewertung. Und das ist noch lange nicht alles!“

Kosmetik-Herstellung – was ist Gesetz?

„Diese Sicherheitsbewertung muss von einem Gutachter festgelegt werden, wie sie in einer offiziellen Liste festgelegt sind. Dafür ist ein korrekter Antrag nötig – im Lehrgang Kosmetikherstellung lernt man zum Beispiel, wie man den schreibt“, fasst die Expertin zusammen. „Des Weiteren braucht die Produktionsstätte eine bestimmte Ausstattung, um die hygienischen Auflagen zu erfüllen. Dazu kommt ein verpflichtender Hygieneplan, der – wie alles andere auch – regelmäßig kontrolliert wird. Man muss auch schriftlich nachweisen, welche genau definierten Putzmittel man verwendet.

Außerdem müssen sämtliche Waagen offiziell geeicht und die Produkte mit Chargennummern versehen sein. Zusätzlich braucht man von jedem Produkt ein Rückstellmodell für die Kontrolle. Und natürlich muss auch das Etikett korrekt sein – es gibt Mindestschriftgrößen, man darf keine medizinischen Aussagen draufdrucken und keine falschen Werbeaussagen tätigen …“

Leitfaden für kleine Betriebe

Die EU-Verordnung zur Kosmetik-Herstellung ist nämlich grundsätzlich auf die industrielle Produktion ausgerichtet. Kleine Hersteller/innen fühlen sich ohne Hilfe leicht von der Richtlinienflut erschlagen. Im WIFI-Lehrgang lernt man daher eine möglichst einfache Umsetzung – die Kosmetik-Herstellung muss schließlich auch für kleine Unternehmen wirtschaftlich bleiben!“

Ernüchterung am Weihnachtsmarkt

„Ich habe das bereits in der Branche mitbekommen und es ist frustrierend“, erzählt die WIFI-Lehrgangsleiterin: „Das freie Gewerbe verleitet manchen dazu, selbst Kosmetikprodukte herstellen zu wollen. Und dann – wenn der Stand am Weihnachtsmarkt bereist bezahlt und die Produkte ausgelegt sind  – kommt der Kontrolleur. Das Ergebnis: Weil die Ware nicht korrekt etikettiert ist und vielleicht auch mikrobiologische Beanstandungen vorliegen, kann man alles einpacken. Der Weihnachtsmarkt ist vorbei, bevor er noch begonnen hat. So etwas muss nicht sein! Es macht daher viel Sinn, den neuen WIFI-Diplomlehrgang ‚Kosmetik-Herstellung’ zu besuchen, die Investition lohnt sich!“

Juristen, Pharmazeuten, Kosmetikhersteller … Die Vortragenden im WIFI-Diplomlehrgang Kosmetik-Herstellung neben Ingrid Karner sind sämtlich Expert/innen in ihrem Gebiet.

Haben wir auch Ihr Interesse geweckt und Sie von der Wichtigkeit der Ausbildung überzeugt?

Cremes wie diese Ringelblumencreme sind hauptsächlich aus Öl und Wasser hergestellt. „Wie wir wissen, nimmt unsere Haut aber keine Feuchtigkeit auf. Sonst würden Sie beim Duschen oder im Schwimmbad ja unförmig anschwellen“, erklärt die Expertin für ätherische und fette Öle humorvoll. „Das, was in die Haut einzieht, ist Fett. Fett und Wasser verbinden sich aber nicht einfach so, sie brauchen einen Emulgator, zum Beispiel Alkohol“, sagt sie und gibt noch einen wichtigen Tipp dazu:

„Mandelöl, Jojoba, ätherische Öle … Ich arbeite ausschließlich mit Rohstoffen, die bereits als für die Kosmetik geeignet zertifiziert sind. Alles andere wäre viel zu aufwändig!“

Fotos: © Renate Trummer – fotogenia, © Ingrid Karner – aromainfo.at

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