Wer einen Auftrag an ein Unternehmen vergibt, muss sich um nichts mehr sorgen – richtig? Falsch! Expertin Dr. Ingrid Kuster klärt am zweiten WIFI-Arbeitsrechtstag über Fremdunternehmen am eigenen Firmengelände auf.
Dr. Ingrid Kuster berät seit rund 30 Jahren Unternehmen in heiklen Rechtsfragen und ist heute Leiterin des Rechtsservice der Wirtschaftskammer Steiermark und Lehrbeauftragte am WIFI Steiermark. Die Kombination von theoretischem Fachwissen und praktischen Fallbeispielen in der Wirtschaftskammer bilden die Grundlage für die Kurse und Vorträge der Expertin. „Bei der Firmenberatung erlebe ich hautnah, welche Rechtsfragen für Unternehmen interessant und problematisch sind“, spricht Kuster aus Erfahrung.
Beim diesjährigen Arbeitsrechtstag am 18.10.2018 will sie Wissenslücken über Fremdunternehmen am eigenen Firmengelände schließen. Mit diesem Vortrag möchte Kuster den Besucherinnen und Besuchern der Schwerpunktveranstaltung einen einzigartigen Mehrwert bieten: „Zu diesem speziellen Bereich des Arbeitsrechts gibt es aktuell keine Weiterbildungsangebote“, begründet Kuster, „und das obwohl die Unkenntnis über dieses Thema Unternehmen teuer zu stehen kommen kann.“
Auftrag oder Arbeitskräfteüberlassung?
Häufig wüssten Auftraggebende gar nicht, dass sie etwas Illegales tun. „Mit der Erteilung eines Auftrags geben Unternehmen nicht automatisch die Verantwortung dafür ab“, stellt die Juristin klar. Denn die Gesetzgebung unterscheidet zwei Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Den Auftrag und die Arbeitskräfteüberlassung.
Kuster veranschaulicht die Sachlage mit einem Beispiel aus der Praxis: „Stellen Sie sich vor, dass ein Großunternehmen im Sommer eine Baufirma mit der Montage einer Produktionsmaschine am eigenen Gelände beauftragt.“ Wie die Arbeitnehmer/innen des Unternehmens nun mit dieser Situation umgehen, entscheidet darüber, in welche Kategorie das Projekt fällt.
Führt das Bauunternehmen seine Aufgaben eigenständig und unabhängig durch, handelt es sich um einen Auftrag im klassischen Sinn. „Erfahrungsgemäß bleibt es selten bei einer strengen Trennung – etwa, wenn die Auftragsfirma die Qualität der Bauarbeiten genau überwachen möchte und darum eigene Werkzeuge, Materialien oder ihr Know-How zur Verfügung stellt“, erläutert Kuster. So eine intensive Fachaufsicht wertet die Gesetzgebung als Überlassung der Arbeitskräfte.
Daran erkennt man die Arbeitskräfteüberlassung
Im Fall einer behördlichen Kontrolle von Projekten am eigenen Firmengelände wird eine Gesamtbeurteilung erstellt. Wie die Bewertung ausfällt, hängt von vielen individuellen Aspekten ab. Eine Faustregel zur grundsätzlichen Einschätzung der Lage kann Kuster jedoch geben: „Wenn fremde Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen völlig in der Organisationsstruktur des eigenen Unternehmens aufgehen – oder anders gesagt, wenn die Arbeitskräfte mehr auf die Vorgesetzten in der auftraggebenden Firma hören, als auf ihre eigenen – dann handelt es sich nicht mehr um einen Auftrag“, erklärt sie.
Bei einer Arbeitskräfteüberlassung greifen andere Rechtsregelungen, als bei Aufträgen. Die Entlohnung der Arbeitskräfte nach anderen Kollektivverträgen oder wechselnde Arbeitszeiten können die Folge sein. Aber auch viele Verantwortlichkeiten sowie Haftungen für Lohnansprüche gehen auf das auftraggebende Unternehmen über. „Bei Kontrollen muss die Firma Unterlagen der überlassenen Arbeitskräfte am eigenen Firmenstandort bereithalten“, führt die Expertin aus, „und sie kann mitbelangt werden, wenn illegale Arbeitskräfte angestellt wurden.“
Risiken im Vorfeld vermeiden
Auf Unternehmen kommen bei Arbeiten durch Fremdunternehmen am eigenen Firmengelände also eine Menge Haftungsfragen und Formvorschriften zu. Kuster empfiehlt daher, Fachexpertise in diesem Bereich zu entwickeln, um problematische Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. „Man kann durch Organisationsmaßnahmen bereits im Vorhinein dafür sorgen, dass es zu keiner Arbeitskräfteüberlassung kommt“, weiß sie.

Bei Kusters Vortrag am Arbeitsrechtstag wird es darum gehen, wie man die Risiken am besten vermeidet und das eigene Unternehmen vor Geldstrafen schützt. „Ich werde aber auch auf sehr spezifische Aspekte des Arbeitsrechts – wie Zahlungsstopps und Sicherheitsleistungen – eingehen, die Unternehmen sehr unangenehm werden können“, kündigt die Juristin an.
Schon der erste Arbeitsrechtstag des WIFI Steiermark hinterließ bei Kuster einen positiven Eindruck: „Ich habe das Publikum meines letzten Vortrags als sehr kompetent und interessiert wahrgenommen und freue mich auch dieses Jahr wieder auf anregende Fachgespräche.“
SAVE THE DATE
- WIFI-Arbeitsrechtstag: Donnerstag 18.10.2018, 9–17 Uhr, WIFI Graz
- Sie können hier online buchen oder sich unter +43 316 602 1234 anmelden.
- Lesen Sie mehr über den letzten Arbeitsrechtstag am Blog: WIFI Arbeitsrechtstag – unglaublich spannend!
Foto: Adobe Stock – chaisiri
2 Gedanken zu “Wenn Fremdunternehmen zum eigenen Problem werden”