Steuerrecht – fünf Irrtümer, die unglaublich weit verbreitet sind …

Thomas Michelitsch, BA, MSc, ist im Fachbereich Finanzamt Graz-Stadt tätig. Als Experte für Steuerrecht ist er auch als Vortragender am WIFI Steiermark sehr gefragt. Zum Beispiel im Diplomlehrgang Steuerrecht, der eine fundierte, steuerrechtliche Ausbildung über den Buchhalter- und Bilanzbuchhalterlehrgang hinaus ermöglicht:

„In der Ausbildung berechnen wir keine Einkommens- und Umsatzsteuern, sondern erarbeiten uns themenspezifisches Wissen. Es geht zum Beispiel um steuerrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Freiberuflern, die pauschale Gewinnermittlung oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Abgabenerklärungen, die wir im Detail durchgehen … Der respektvolle Austausch sowie die Möglichkeit, Wissen weiterzugeben und den Teilnehmenden damit in ihrem Fortkommen behilflich zu sein, empfinde ich als sehr bereichernd. Das ist eine schöne Ergänzung zu meinem Beruf!“

Aber nun zu fünf weit verbreiteten Irrtümern:

Steuerrecht – 1. Irrtum: Lottogewinne sind zu versteuern

„Stimmt überhaupt nicht!“, so Michelitsch. Gewinne aus Glückspielen wie Lotto, Toto, Casino, Sportwetten und Co müssen keinesfalls versteuert werden. Viele glauben übrigens auch, dass man das Geld innerhalb eines Jahres verbrauchen muss, um der Steuer zu entgehen. Das ist auch falsch! Das einzige, was anfällt, ist die übliche Kapitalertragssteuer, sofern man seinen Gewinn auf einem Sparbuch oder Ähnlichem deponiert (KESt).
Eine Ausnahme in der Judikatur gibt es bei professionellen Pokerspielern, die diesen ‚Sport’ quasi beruflich ausüben. Dazu gibt es in Deutschland mittlerweile eine einschlägige Rechtsprechung, wonach Gewinne daraus wohl doch zu besteuern sind.“

2.: 13-prozentiger Umsatzsteuersatz entfällt generell

„2016 im Rahmen der Steuerreform für Nächtigungen, Dienstleistungen in der Kultur, Schnittblumen und mehr eingeführt, reduziert sich der 13-prozentige Steuersatz nur in einem einzigen Bereich:  Ab 1. November 2018 wird er ausschließlich für Nächtigungen sowie für den Hotel und Campingbereich auf die früheren zehn Prozent herabgesetzt. In allen anderen Fällen bleiben die 13 Prozent.
Wird der Weihnachtsurlaub allerdings bereits heute in einem Hotel gebucht, wäre für eine Anzahlung (sofern diese mehr als 35 Prozent des tatsächlichen Preises übersteigt) noch der 13-prozentige Steuersatz anzuwenden. Um eine spätere Korrektur zu vermeiden, findet sich hierfür jedoch eine Vereinfachung in den Umsatzsteuerrichtlinien. Anzahlungen können bereits heute mit zehn Prozent versteuert werden können. Sofern sich diese auf eine Nächtigung nach dem 1. November 2018 beziehen (USTR Rz 1476).

3.: 1.500 Euro Familienbonus pro Kind

„Das stimmt nur bedingt, da der neue Familienbonus, der mit 1. Jänner 2019 in Kraft tritt, keine Prämie ist! Er ist vielmehr als Absatzbetrag konstruiert. Man muss also soviel verdienen, dass man mindestens 1.500 Euro Steuer bezahlt. Nur dann wird man um diesen ganzen Betrag entlastet. Die maximale Entlastung für ein Kind unter 18 wird laut Bundesministerium ab einem Monatsgehalt von zirka 1.700 Euro brutto erreicht.“

4.:  Geld im Ausland parken schützt vor Steuer

„Die Überzeugung ist weiter verbreitet als man denkt, aber trotzdem falsch! Wer mehr als 10.000 Euro bar über eine EU-Außengrenze bringen will, muss dies beim Zoll melden. Besteht ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, kann das Finanzamt außerdem in anderen Ländern Auskunft über ausländische Unternehmen verlangen.“

5.:  Das Finanzamt hat ewig Zeit

„Stimmt nicht! Hat man zum Beispiel ein Anbringen beim zuständigen Finanzamt eingereicht, hat das Finanzamt  dieses Anbringen grundsätzlich binnen 6 Monaten zu bearbeiten. Überschreitet das Finanzamt diese Frist,  kann man Säumnisbeschwerde beim Bundesfinanzgericht erheben.“

Steuerrecht ist extrem spannend – Sie möchten das WIFI Steiermark und den Vortragenden Thomas Michelitsch gerne dazu nutzen, sich intensiver mit der Materie auseinanderzusetzen?

  • Beratung und Buchung auch via WIFI E-Mail oder unter Tel. 0316-602-1234

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Foto: KK

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