Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, sorgte in vielen Firmen für Besorgnis. Welche Informationen über Angestellte dürfen gespeichert oder weitergegeben werden? Wie sichern sich Unternehmen am besten ab? Rechtsanwalt Mag. Philipp Moritz beantwortet am 2. WIFI-Arbeitsrechtstag die brennendsten Fragen.
Seit dem 25. Mai gelten die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018. „Im Grunde genommen geht es in diesen neuen Vorgaben um Veränderungen im Datenschutzrecht“, erklärt Moritz. Weil gleichzeitig alte Regelungen aktualisiert und neue hinzugefügt wurden, herrscht in vielen Unternehmen Verwirrung darüber, wo aus arbeitsrechtlicher Sicht Handlungsbedarf besteht.
In seinem Vortrag am Arbeitsrechtstag der WIFI Steiermark am 18.10.2018 wird der Rechtsanwalt deshalb über die neuen Vorschriften sprechen und auf die Details der DSGVO in der arbeitsrechtlichen Praxis eingehen.
Unternehmen zwischen Informationsrecht und Datenschutz
„Es wurde bereits viel Aufklärungsarbeit über die Datenschutz-Grundverordnung geleistet und viele Unternehmen haben sich bereits gut auf die neuen Vorschriften eingestellt“, erinnert sich Moritz. Aus Erfahrung weiß er jedoch auch, dass besonders in Klein- und Mittelbetrieben noch viele Fragen offen sind: „Die weiterhin bestehende hohe Nachfrage nach den Informationsangeboten der WIFI zeigt, dass es noch viele Unklarheiten gibt.“
Allem voran beim Informationsrecht: Den Angestellten gegenüber bestehen nämlich Informationspflichten, denen Firmen nachkommen müssen. „Wenn Unternehmen persönliche Daten an Außenstehende weitergeben, müssen die betroffenen Dienstnehmer darüber in Kenntnis gesetzt werden – auch wenn es sich „nur“ um die Gebietskrankenkasse oder eine externe Steuerberatungskanzlei handelt“, fasst er zusammen.
„Das Sammeln bestimmter Daten ist ebenfalls nicht mehr ohne weiteres zulässig“, weiß Moritz. Dies betrifft vor allem sensible Informationen wie zum Beispiel die GPS-Standorte der Dienstnehmer, die automatisch von Navigationsgeräten in Firmenwägen oder Datenschreibern in LKWs erfasst werden. „Auch private Nachrichten auf Firmen-Smartphones oder E-Mails, die auf Unternehmensservern gespeichert wurden, dürfen nur mehr begrenzt gespeichert und verwendet werden“, erläutert er.
DSGVO bringt Rechtssicherheit für Unternehmen
Die anfänglichen Befürchtungen zahlreicher Unternehmerinnen und Unternehmer, die Datenschutz-Grundverordnung könnte sie mit unzumutbaren Neuerungen und hohen Kosten konfrontieren, haben sich laut Moritz nicht erfüllt. „Der Arbeitsaufwand im Rahmen der Anpassungen an die DSGVO ist langfristig gesehen vertretbar und berechtigt, weil er Firmen im Gegenzug die Möglichkeiten des freien Wirtschaftsraumes und dem entsprechenden Kapitalfluss sichert“, betont er.
Mit den Änderungen wurden außerdem Graubereiche in der Gesetzgebung abgedeckt, die Betrieben in der Vergangenheit zum Verhängnis werden konnten. „Nur wenn rechtliche Grenzen klar definiert sind, kann man sich auch an sie halten“, veranschaulicht Moritz, „und diese Art der Rechtssicherheit ist für Unternehmen eine enorme Bereicherung.“
Informieren schützt vor Risiken und hohen Strafen
Sich über die Datenschutz-Grundverordnung zu informieren ist für Unternehmerinnen und Unternehmer unerlässlich – schließlich setzen diese sich bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen doch gleich einem doppelten Risiko aus: „Einerseits drohen ihnen bei Verstößen hohe Strafzahlungen“, warnt Moritz, „andererseits können sie – auch unwissentlich – rechtswidrig gespeicherte Daten bei arbeitsrechtlichen Disputen vor Gericht nicht als Beweise vorbringen.“

In seiner Grazer Kanzlei PMRA beschäftigt sich Moritz vorwiegend mit Datenschutz- und Arbeitsrecht sowie Zivil- und Strafrecht. Er betreut zahlreiche Betriebe in Rechtsfragen und kennt die Anliegen von Firmenverantwortlichen. „Indem man den Menschen die Datenschutz-Grundverordnung verständlich erklärt, kann man ihnen die Angst vor ihr nehmen“, beschreibt er, „und genau das möchte ich mit meinem Vortrag am WIFI-Arbeitsrechtstag erreichen.“
SAVE THE DATE
- WIFI-Arbeitsrechtstag: Donnerstag 18.10.2018, 9–17 Uhr, WIFI Graz
- Sie können hier online buchen oder sich unter +43 316 602 1234 anmelden.
- Mehr über den letzten Arbeitsrechtstag gibt es am Blog zu lesen: WIFI Arbeitsrechtstag – unglaublich spannend!
- Die Weiterbildungsangebote des WIFI und das kostenlosen Servicematerial der WKO bereiten auf die neue Rechtslage vor.
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