Verantwortung im Unternehmen ist teilbar

Verantwortliche Beauftragte können arbeitsrechtliche Risiken minimieren und Unternehmen vor hohen Strafen bewahren – wenn sie unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben rechtswirksam ernannt werden. Mag. Andreas Müller vom Rechtsservice der WKO Steiermark erklärt am 2. WIFI-Arbeitsrechtstag genau, worauf Unternehmen achten müssen.

Gesetzliche Regelungen wie die Mindestentlohnungsvorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmenden in Österreich. Bei Gesetzesübertretungen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit hohen Sanktionen rechnen – auch wenn das Recht unwissentlich verletzt wurde. „Bei Vergehen wird nicht nur eine einzelne Strafzahlung fällig, sondern jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes wird einzeln belangt“, berichtet Müller, „in großen Unternehmen wie GmbHs oder AGs fallen die Strafen also proportional höher aus.“

Wird beispielsweise eine Strafe von 1000€ über ein Unternehmen mit fünf Vorstandsmitgliedern verhängt, muss jedes von ihnen den vollen Betrag bezahlen. Somit erhöht sich die Gesamtsumme der Strafzahlung auf 5000€. Betriebe können solche mehrfachen Sanktionen jedoch vermeiden, indem sie verantwortliche Beauftragte einsetzen.

Einsatzbereiche und Vorteile für Unternehmen

Unternehmen können einzelne Mitglieder der Geschäftsführung oder leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verantwortlichen Beauftragten ernennen, zu deren Pflichten dann die Überwachung der Einhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher Vorgaben gehört. „Im Grunde genommen handelt es sich dabei um eine Möglichkeit, die Verantwortung – die sonst zur Gänze am Vorstand bzw. der Geschäftsführung hängen bleibt – auf mehrere Akteure zu verteilen“, erklärt der Rechtsberater.

Typische Verantwortungsbereiche der Beauftragten sind unter anderem die Beachtung der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetze, die Rechtmäßigkeit bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sowie die Kontrolle der Arbeitszeit und der ordnungsgemäßen Entlohnung. „Wenn eine Arbeitsinspektion Verstöße solcher arbeitsrechtlichen Regelungen aufzeigt, werden dafür nur die verantwortlichen Beauftragten belangt“, betont Müller.

Einerseits ersparen sich Firmen damit Mehrfachzahlungen, weil die Strafen – anstatt über alle Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes – nur mehr über die verantwortliche Person verhängt werden. Darüber hinaus können Pflichten mittels verantwortlicher Beauftragter realistischer verteilt werden. „In der Praxis ist es der Geschäftsführung eines großen Konzerns nicht möglich, alle Betriebsstandorte von der Zentrale aus komplett zu kontrollieren“, führt der Experte aus, „wenn die dort arbeitenden Angestellten sich rechtswidrig verhalten, kann das nur eine Bezugsperson vor Ort erkennen.“ Er empfiehlt darum, die verantwortlichen Beauftragten mit Bedacht auszuwählen.

Was ist bei der Auswahl von Beauftragten zu beachten?

Die Ernennung des oder der verantwortlichen Beauftragten kann natürlich nicht beliebig erfolgen. „Die Geschäftsführung darf die Verantwortung nur jenen Angestellten anvertrauen, die über die notwendigen Kompetenzen und ausreichend Handlungsmacht verfügen“, erläutert Müller, „ebenfalls müssen ihre Zuständigkeitsbereiche klar abgegrenzt werden.“

Eine einzige Person mit der Überwachung der Höchstarbeitszeiten an allen Standorten eines Konzerns zu betrauen, wäre daher nicht möglich. Dafür unterschiedliche verantwortliche Beauftragte an den verschiedenen Firmenstandorten einzusetzen, hingegen schon. „In einem Unternehmen kann es also durchaus mehrere verantwortliche Beauftragte geben, die unabhängig voneinander für eigenständige Aufgabenbereiche zuständig sind“, verdeutlicht er.

Mag, Andreas Müller (Foto: Stefan Partl)
Mag. Andreas Müller (Foto: Stefan Partl)

Außerdem können Beauftragte nur im Einvernehmen mit den jeweiligen Angestellten ernannt werden. „Das ist eine ernstzunehmende Aufgabe, die man nicht leichtfertig annehmen sollte – denn grundsätzlich haften die verantwortlichen Beauftragten persönlich mit ihrem Privatvermögen“, mahnt der Rechtsberater.

Müller, der sich auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert hat, ist seit 2009 in der Rechtsberatung der steirischen Wirtschaftskammer tätig und unterrichtet auch am WIFI Steiermark. Seinen Vortrag am Arbeitsrechtstag wird er mit aktuellen Praxisbeispielen aus seiner Beratungstätigkeit bereichern und auf die neuesten Gesetzesänderungen eingehen. „Das Arbeitsrecht wird andauernd weiterentwickelt, sodass Unternehmerinnen und Unternehmer nur schwer mit den wichtigen Neuerungen Schritt halten können“, weiß Müller, „darum freue ich mich darauf, Interessierte beim WIFI-Arbeitsrechtstag am Laufenden halten zu können.“

SAVE THE DATE

Foto: Adobe Stock – contrastwerkstatt

Kommentar verfassen