Neues in der Personalverrechnung: Meilenstein oder Mehraufwand?

Das Jahr 2019 beginnt gleich mit einem Paukenschlag: Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung soll die Abwicklung der monatlichen Personalverrechnung revolutionieren und das System ordentlich aufräumen. Am WIFI Steiermark halten Sie sich mit den Updates im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung auf dem Laufenden.

Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) geht eine der größten Umstellungen des Melde- und Abrechnungssystems der österreichischen Sozialversicherung einher. Die Lohnverrechnung wird einer umfassenden Modernisierung unterzogen. Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung werden dementsprechende Reformvorschläge eingeführt, die der Lohnverrechnung künftig mehr Effizienz und weniger Komplexität verschaffen sollen. Bis dato waren Beitragsgruppen, monatliche und jährliche Nachweise und Beitragsgrundlagenabgleiche Teil der Abrechnung – diese sollen ab 1. Jänner 2019 der Vergangenheit angehören.

Das ändert sich in der Personalverrechnung

Mit der neuen Regelung werden die Änderungsmeldungen sowie die Beitragsnachweisung und der jährliche Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagennachweis – BGN SV und BV) zu einer Meldung zusammengeführt. Sie ist für jeden Versicherten und für jeden Kalendermonat zu übermitteln und gilt für die Beitragszeiträume ab Jänner 2019. Seit jeher bilden die Beitragsgruppen die Grundlage der Beitragsabrechnung. In Zukunft werden stattdessen modular aufgebaute Tarifsysteme eingeführt, die eine einfachere Handhabung versprechen. Diese sind nach Beschäftigungsgruppe, Ergänzung und Abschläge bzw. Zuschläge unterteilt und sollen eine Vereinfachung in der Abrechnung mit sich bringen. „Vor allem sollte darauf geachtet werden, dass im Zuge der Umstellung alle Dienstnehmer mit 1.1.2019 von der Lohnverrechnungssoftware korrekt ins neue Tarifsystem übernommen wurden und die Buchung am Beitragskonto über WEBEKU richtig erfolgt“, meint Manfred Ausperger, WIFI-Lehrbeauftragter und GPLA-Prüfer. Um die großen Datenmengen zu erfassen, wird ein eigenes Clearingsystem eingeführt, das zum Großteil automationsunterstützt arbeitet. Das System wird den Dienstgebern von der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt. Bei Ungereimtheiten erfolgt eine automatische elektronische Rückmeldung an den Datenermittler zur Überprüfung. So funktioniert‘s in der Praxis Auf die Frage hin, was eine Umstellung mit sich bringen wird, gibt es zahlreiche Antworten. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, sind: Eine Vereinfachung bei der Abmeldung, Vermeidung von überflüssigen Daten, die Zusammenführung auf eine monatliche Meldung sowie eine Reduzierung der Meldungsvielfalt. Das einheitliche Tarifsystem soll eine leichtere Handhabung in der Praxis schaffen. „Die Lohnverrechnungssoftware wird zwar den größten Teil der Umstellung bewältigen müssen, dennoch ist es unerlässlich, dass sich die Personalverrechnung mit den neuen Meldebestimmungen vertraut macht. Einerseits um Buchungen am Beitragskonto der GKK nachvollziehen zu können, andererseits um sicherzustellen, dass der Dienstnehmer mit dem korrekten Versicherungsumfang gemeldet ist und auch die richtigen Grundlagen in sein Pensionskonto einfließen“, so Manfred Ausperger über die Herausforderungen für die Praxis.

Haben wir ihr Interesse geweckt?

Das WIFI Steiermark liefert laufend Updates im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung. Allgemeine Informationen aus diesem Bereich finden Sie unter www.stmk.wifi.at/rechnungswesen.

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Foto: Adobe Stock – Andrey Popov

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