Steuerrecht-Updates: Arbeitnehmer entlastet, Gewinnsteuern gesenkt

Kommt die Steuerreform nun, oder kommt sie nicht? Die erst vor wenigen Wochen angekündigte Steuerreform steht, ob der aktuellsten politischen Entwicklungen, auf tönernen Füßen. Mit den „Steuerrechts-Updates“ am WIFI Steiermark ist man aber auf jeden Fall auf dem Laufenden. Am 1. Mai stellte das Bundeskanzleramt zusammen mit dem Finanzministerium einen 17-seitigen „Vortrag an den Ministerrat“ unter dem Titel „Entlastung Österreich“ vor. Das Ziel laut Regierung ist ein Entlastungsprogramm für Arbeitnehmer, Pensionisten und Unternehmer bis zum Jahr 2022/23. Seit dem 12. Mai hat die Regierung häppchenweise weitere Maßnahmen verkündet. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Einblick in die angekündigten Änderungen. In der WIFI-Veranstaltung „Steuerrecht-Updates“, die demnächst zehn Mal in der ganzen Steiermark stattfindet, geht der Steuerrechtsexperte Thomas Michelitsch, BA, MSc, mit allen Interessierten in die Tiefe. Fragen werden gerne entgegengenommen und diskutiert.

Auch Unternehmen sollen profitieren

Wie die APA berichtet, soll die geplante Steuerreform zu drei Vierteln den Arbeitnehmern zugutekommen. Darüber hinaus sollen auch die Unternehmen profitieren, indem die Körperschaftsteuer auf Gewinne von 25 auf 21 Prozent sinkt. Das soll in zwei Schritten geschehen: Angekündigt ist, dass im Jahr 2022 die Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent und nach der Wahl dann auf 21 Prozent gesenkt wird. Weitere „Goodies“ sind geplant, siehe unten.

Krankenversicherungsbeiträge sinken

Das betrifft alle Geringverdiener: „Bereits ab dem Jahr 2020 sollen geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine direkte Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (…) profitieren“, heißt es im „Vortrag an den Ministerrat“. Konkret soll das so funktionieren, dass bei Arbeitnehmenden ab Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ein SV-Bonus beim Krankenversicherungsbeitrag eingeführt wird, der die Sozialversicherungsbelastung direkt reduziert. Laut Regierung zahlen die betroffenen Arbeitnehmer im Durchschnitt um rund 280 Euro weniger Sozialversicherung pro Jahr. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen auch für Pensionisten, geringverdienende Selbstständige und Bauern gesenkt werden.

Weitere Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern

Für 2021 ist laut dem „Vortrag an den Ministerrat“ geplant, dass der Eingangssteuersatz für Arbeitnehmer und Selbstständige von 25 auf 20 Prozent sinken soll. 2022 sollen dann auch die zweite und dritte Steuerstufe reduziert werden (von 32 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent). Die APA rechnet vor, dass das bei einem Monatseinkommen von 1.500 Euro insgesamt eine Entlastung von 500 Euro pro Jahr ergeben würde. Man darf gespannt sein. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt.

Gesamtentlastung laut Regierungsplan

Nach Berücksichtigung der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und des Einkommensteuertarifs sowie der Erhöhung der Werbekostenpauschale ergibt sich 2021/22 laut Regierung jedenfalls folgende Entlastungswirkung für Arbeitnehmer und Pensionisten:

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Werbekostenpauschale

Die Werbekostenpauschale, die bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, soll von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr erhöht werden. Laut „Vortrag an die Regierung“ führt das zu einer zusätzlichen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von rund 140 Mio. Euro pro Jahr.

Auch Unternehmen entlastet

Dem Vernehmen nach soll es auch für Kleinbetriebe Entlastungen geben, nämlich eine erleichterte Steuerpauschalierung, Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern sowie (in zwei Schritten) eine Ausweitung der Grenze für die Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 400 auf 1.000 Euro. Das, so Steuerrechts-Experte Thomas Michelitsch, ermögliche es, vor allem Anlagevermögen im Bereich der EDV und Telekommunikation zu erneuern: „Der Bereich wird sicher angekurbelt.“
Außerdem geplant: die Möglichkeit für Unternehmen, bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerfrei an Mitarbeiter auszuschütten (maximal 3.000 Euro pro Person und Jahr).

Kleinunternehmer – höhere Pauschalierung

Für Kleinunternehmer soll die Kleinunternehmergrenze – jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht – von derzeit 30.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden. Außerdem sollen Unternehmer in Zukunft einen Pauschalbetrag von 60 Prozent ihres Umsatzes als Betriebsausgaben geltend machen können.

Was ist sonst noch geplant?

  • Einführung einer Drei-Jahres-Verteilung für Einkünfte aus einer Landwirtschaft, die von den Auswirkungen des Klimawandels erheblich betroffen ist (2021).
    • Ab 2022 sollen Gewinne von Körperschaften nur mehr mit 23 und nicht mit 25 Prozent besteuert werden. Weitere Reduktion 2023 (bei Ausschüttung der Gewinne bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent bestehen).
    • Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes von Fahrzeugen in Bezug auf NoVa und Lohnsteuer. Elektrofahrräder sollen vorsteuerabzugsberechtigt werden. Senkung Steuersatz elektronische Bücher auf 10 Prozent und vieles mehr.
    • Abschaffung von Bagatellsteuern wie der Schaumweinsteuer.
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Thomas Michelitsch, BA, MSc, ist im Fachbereich Finanzamt Graz-Stadt tätig. Als Experte für Steuerrecht ist er auch als Vortragender am WIFI Steiermark sehr gefragt.

Fotos: WIFI Steiermark / Melbinger, Grafik: Bundeskanzleramt, © Fotolia /memyjo

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