Wir erinnern uns:
• Am 1. Mai stellte das Bundeskanzleramt zusammen mit dem Finanzministerium einen „Vortrag an den Ministerrat“ unter dem Titel „Entlastung Österreich“ vor. Ziel war ein Entlastungsprogramm für Arbeitnehmer, Pensionisten und Unternehmer bis zum Jahr 2022/23.
• Am 17. Mai 2019 veröffentlichten die deutschen Online-Medien Spiegel Online und Süddeutsche.de Ausschnitte einer Videoaufzeichnung aus Ibiza. In den Abendstunden desselben Tages war die österreichische Regierung Geschichte. Und die geplante Steuerreform mit ihr. Oder doch nicht ganz …?
Steuerrecht – ein Teil der Reform kommt doch!
Wichtig für BuchhalterInnen, BilanzbuchhalterInnen und MitarbeiterInnen in Rechnungswesen-Abteilungen! – In der WIFI-Veranstaltung „Steuerrecht-Updates“, die demnächst zwölf Mal in der ganzen Steiermark stattfindet, geht der Steuerrechtsexperte Thomas Michelitsch, BA, MSc,mit allen Interessierten in die Tiefe. Fragen werden gerne entgegengenommen und diskutiert.
Wie die Medien unisono berichten, sollen Teile der Pläne von der letzten ÖVP-FPÖ-Regierung noch vor der nächsten Wahl umgesetzt werden. Ein gemeinsamer Initiativantrag in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause sah vor, dass die Steuerreform bereits 2020 schlagend in Kraft treten soll. Bei der Entlastung für Geringverdiener ab 2020 könnte auch die SPÖ mit an Bord sein. Schaut also ziemlich fix aus, das Entlastungsprogramm … Beschlossen werden soll alles in der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl Ende September.
Vorrangig geht es dabei um drei große Punkte:
• Um die Entlastung niedriger Einkommen durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge,
• weiters um die Erleichterung und Vereinfachung für Kleinunternehmer sowie um die
• „aufkommensneutrale“ Umgestaltung der NoVa und der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung
Schwerpunkt des Steuerreform-Pakets ist eine Entlastung von Geringverdienern um insgesamt 700 Mio. Euro durch eine Senkung beziehungsweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Das betrifft zum einen die Bauern: Für Aktive soll der Beitragssatz in der Krankenversicherung um 0,85 Prozentpunkte gesenkt werden. Davon profitieren rund 130.500 land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit 24,4 Mio Euro. Auch Arbeitnehmer, Pensionisten und Selbstständige können sich freuen. Bei Arbeitnehmern ist von bis zu 300 Euro Entlastung pro Jahr die Rede (Rückerstattung über Arbeitnehmerveranlagung), bei Pensionisten von bis zu 200 Euro.
Steuerrecht-Updates auch für Kleinunternehmer
Vorgesehen ist eine einfache Pauschalierung in der Einkommensteuer. Außerdem eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer auf 35.000 Euro pro Jahr. Und eine Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 800 Euro. Im Detail:
- Derzeit enthält das Einkommensteuergesetz (EStG) keine Sondervorschriften für Kleinunternehmer, wodurch der Verwaltungsaufwand zur Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen unverhältnismäßig groß ist. Mit der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer vereinfachten Einkommensteuererklärung die Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln.
- Derzeit liegt die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung sowie für damit zusammenhängende Erklärungsverpflichtungen bei 30.000 Euro. Ab 1.1.2020 wird die Umsatzgrenze auf 35.000 Euro erhöht.
- Außerdem müssen Unternehmer für Güter, die steuerlich abgeschrieben werden und einen Anschaffungswert von über 400 Euro haben, die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Ab 1.1.2020 können Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 800 Euro als geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft und abgesetzt werden. Das, so Steuerrechts-Experte Thomas Michelitsch, ermögliche es, vor allem Anlagevermögen im Bereich der EDV und Telekommunikation zu erneuern: „Der Bereich wird sicher angekurbelt.“
NoVa und motorbezogene Versicherungssteuer
Zu guter Letzt beinhaltet das Paket auch eine Neuregelung der Normverbrauchsabgabe. Sie soll Begünstigungen für Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß bringen, Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß sollen Belastungen hinnehmen müssen. Außerdem will die ehemalige Koalition den Sachbezug bei Dienstfahrzeugen an die Fahrzeugemissionen anpassen und der Schadstoffausstoß soll zudem auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer mit eingerechnet werden. Und E-Bikes, genauso wie E-Autos, sollen vorsteuerabzugsfähig gemacht werden.
Steuerrecht-Updates – und noch etwas!
Einen ermäßigten Steuersatz gibt es auch für elektronische Zeitungen und Bücher. Diese werden mit Druckwerken gleichgestellt, für die eine Umsatzsteuer von zehn Prozent gilt. Und: Die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen soll abgeschafft werden, Steuerbegünstigung gibt es für Biogas, Wasserstoff und verflüssigtes Erdgas. Auch die Schaumweinsteuer steht auf der Abschaffungsliste.

- Hier können Sie mehr über die WIFI-Veranstaltungen zum Thema „Steuerrecht-Updates“ nachlesen und auf Wunsch online buchen. Es gibt insgesamt zwölf Termine in der ganzen Steiermark.
- Sie interessieren sich grundsätzlich für Steuerrecht? – Dann ist das sicher ein spannender Tipp für Sie: WIFI-Diplomlehrgang „Steuerrecht“ mit Thomas Michelitsch, MSc, als Lehrgangsleiter.
- Und hier geht’s zum Überblick über alle am WIFI angebotenen Bildungsveranstaltungen im Bereich Rechnungswesen.
- Beratung und Buchung auch unter Tel. 0316-602-1234
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