Was bedeutet das Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer?

Eine GmbH ist ein relativ enger Zusammenschluss von Geschäftspartnern. Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Gesellschafter Interesse daran haben, dass „ihr“ Geschäftsführer ausschließlich für „ihre“ GmbH tätig ist. Hingegen wollen Geschäftsführer natürlich auch bis zu einem gewissen Grad flexibel bleiben. In diesem Spannungsfeld bewegt sich das Wettbewerbsverbot.

Die Gesellschafter einer GmbH und ihr/e Geschäftsführer arbeiten innerhalb der Gesellschaft eng und loyal zusammen – zum Wohle aller und zum Wohl der Gesellschaft. Ohne Einwilligung der Gesellschafter darf ein GmbH-Geschäftsführer also nicht ohne weiteres außerhalb der Gesellschaft agieren. Das ist im gesetzlichen Wettbewerbsverbot verankert. Es bedeutet, dass:

  • Geschäftsführer keine Geschäfte in deren Geschäftszweigen für eigene oder fremde Rechnung abschließen
  • nicht bei einer Gesellschaft desselben Geschäftszweiges Gesellschafter sein
  • oder als Vorstand, Aufsichtsrat oder Geschäftsführer tätig sein dürfen.

Das klingt auf den ersten Blick strikt – doch das Wettbewerbsverbot besitzt auch Ausnahmen. Welche das sind und wie das Wettbewerbsverbot in der Praxis aussieht, erfahren GmbH-Geschäftsführer unter anderem in den GmbH-Ausbildungen am WIFI Steiermark.

Das Wettbewerbsverbot im Detail

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist bis zu einem gewissen Grad moderat. Das heißt, dass es dem Geschäftsführer keine andere Tätigkeit an sich untersagt, sondern nur in einem Unternehmen im gleichen Geschäftszweig und in einer bestimmten Funktion. Ein GmbH-Geschäftsführer ist also nicht unbedingt exklusiv nur in seiner GmbH zuständig. Wie genau aber eine GmbH das Wettbewerbsverbot für sich auslegt, ist Sache der Gesellschafter. Das Wettbewerbsverbot gilt für GmbH-Geschäftsführer und Fremdgeschäftsführer bis zur Beendigung der Organfunktion, aber nicht für gewerberechtliche Geschäftsführer, Liquidatoren, Aufsichtsratsmitglieder und nicht geschäftsführende Gesellschafter.

Im Detail gibt es also zwei wesentliche Anwendungsfälle für das Wettbewerbsverbot:

  • Geschäfte in den Geschäftszweigen der GmbH auf eigene oder fremde Rechnung

Unter „Geschäft im Geschäftszweig“ ist weniger der im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Unternehmensgegenstand, sondern die tatsächliche Geschäftstätigkeit der GmbH zu verstehen. Ohne Zustimmung oder Ausnahme der Gesellschafter ist einem Geschäftsführer jede Vorbereitung oder der Abschluss von Rechtsgeschäften im Geschäftszweig der Gesellschaft untersagt. Dabei ist es irrelevant, ob dieses Rechtsgeschäft einen Einfluss zum Schaden der Gesellschaft haben könnte – es genügt bereits die potenzielle Gefahr.

  • Unzulässige Ausübung von bestimmten Funktionen im selben Geschäftszweig wie die GmbH:
    • Mitglied des Vorstands einer (europäischen) Aktiengesellschaft
    • Verwaltungsratsmitglied einer Societas Europaea
    • geschäftsführender Direktor einer nach dem monistischen System eingerichteten Europäischen Aktiengesellschaft
    • Geschäftsführer einer anderen GmbH oder Genossenschaft
    • Aufsichtsratsmitglied

Das Wettbewerbsverbot greift allerdings nicht, wenn ein Geschäftsführer nur in Form von Kapital an einer anderen Gesellschaft beteiligt ist und darüber hinaus nicht operativ tätig ist.

Was passiert bei Verletzung des Wettbewerbsverbots?

Verstößt ein Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Diese reichen von der fristlosen Abberufung als Geschäftsführer und Entlassung aus dem Angestelltenverhältnis bis hin zur Schadensersatzforderung. Die Gesellschafter können aber Ausnahmen oder sogar eine komplette Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilen – das wird in der Regel bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Diese Einwilligung ist allerdings jederzeit mittels Gesellschafterbeschluss widerrufbar.

Gut vorbereitet auf die GmbH-Geschäftsführung

Es gibt also viele Details, die es als GmbH-Geschäftsführer zu beachten gilt. Auch schwirrt noch sehr viel Irrglaube herum, gerade wenn es etwa um Haftungsfragen geht. Bestehende und zukünftige Geschäftsführer sind also gut beraten, mit fundiertem Wissen an ihre Tätigkeit heranzugehen. Die GmbH-Seminare und die Akademie für GmbH-Geschäftsführung am WIFI Steiermark decken all diese Themen ab – von rechtlichen Grundlagen über Controlling und Unternehmensführung bis zum Personalmanagement. Mit diesen praxisnahen Inhalten sind GmbH-Geschäftsführer bestens auf ihre Aufgaben vorbereitet und lernen, Strategien zu entwickeln, um Risikosituationen zu vermeiden. So wird die Geschäftsführung ein Erfolg – unternehmerisch und persönlich.

Sie sind GmbH-Geschäftfsführer und wollen bestens informiert sein?

Kommentar verfassen